AGB
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
Stand 01/2016
Allen unseren Angeboten und Vereinbarungen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen als anerkannt, und zwar innerhalb fortlaufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige Lieferungen und Leistungen. Bedingungen des Käufers oder Auftraggebers oder Leistungsempfängers, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für uns auch dann unverbindlich, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Lieferzusagen, mündliche Absprachen, Abänderungen bestehender Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Maß- und Gewichtsangaben gelten nur annähernd. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Muster, Proben, Analysedaten, Waren- und Leistungsbeschreibungen sind, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden, unverbindlich.
Unsere Preise verstehen sich netto Kasse. Die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Erfolgt die Preisberechnung nach Gewicht, so sind die auf dem jeweiligen Wiegebeleg ermittelten Gewichte maßgebend.
Unsere Rechnungen sind sofort, ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Abschluß eines längerfristigen Vertrages gewähren wir bei Zahlung per Einzugsermächtigung 2 % Skonto. Bei Überschreitung der Zahlungsziele können Zinsen in Höhe von 5 % über dem Bundesbankdiskont berechnet werden. Ist der Käufer oder Leistungsempfänger uns aus mehreren Schuldverhältnissen zur Zahlung verpflichtet, so können wir auch ohne besondere Mitteilung bestimmen, auf welche Schuld wir eine geleistete Zahlung anrechnen wollen. Wechsel nehmen wir nach vorheriger Zustimmung vorbehaltlich der Einlösung und gegen Erstattung der Spesen entgegen.
Kündigungen können innerhalb der vereinbarten Fristen die in separaten Verträgen festgelegt wurden, ausschließlich in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde verpflichtet sich die vereinbarten Dienstleistungen auch nach einer ausgesprochenen Kündigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit abzurufen. Sollten diese Dienstleistungen bereits anderweitig durchgeführt werden, haben wir das Recht diese Leistungen zu berechnen. Der Einfachheit halber werden die durchgeführten Leistungen der letzten zwölf Monate, beginnend mit dem Datum der Kündigung zugrunde gelegt.
Angegebene Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen (Krieg, Aufruhr, Störung von Transportwegen, mangelnde Rohstoffversorgung, Betriebs- und Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Versorgungskrisen, Arbeitskampfmaßnahmen, Krankheiten, etc.), außerhalb unseres Einflußbereiches, die uns die Vertragserfüllung erheblich erschweren oder ganz oder teilweise unmöglich machen, können wir insoweit die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinausschieben, einstellen oder wegen des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder in angemessener, dem Kunden zumutbarer Frist liefern wollen. Erklären wir, innerhalb der angemessenen Frist nicht liefern oder leisten zu können, so kann der Kunde wegen des noch nicht erfüllten Teile zurücktreten. Ersatzansprüche, gleich welcher Art, stehen dem Kunden nicht zu.
Bei allen Lieferungen, auch frachtfreien, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft, spätestens aber mit Beginn des Transportes oder der Versendung auf den Käufer oder Leistungsempfänger über, auch wenn –wozu wir berechtigt sind – Transportweg und Art von uns bestimmt werden.
Sofern dies mit dem Auftraggeber schriftlich nicht anders vereinbart wurde, erwerben wir kein Eigentum an den von uns beförderten oder in unseren Behältern befindlichen Abfällen zur Beseitigung bzw. zur Verwertung. Diese gehen gegebenenfalls mit Annahme durch den Entsorger/Verwerter unmittelbar in dessen Eigentum über.
Beanstandungen müssen unverzüglich – von Kaufleuten binnen 5 Tagen nach Ausführung der Leistung oder Teilleistung bzw. Empfang – und vor Verwendung der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatzleistung oder Nachbesserung. Ist dies nicht möglich, so kann Minderung oder Wandlung verlangt werden. Andere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz mittelbarer Schäden, auch solche aus unerlaubter Handlung oder positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, soweit nicht im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit für zugesicherte Eigenschaften oder aus sonstigen Gründen zwingend gehaftet wird. Bei Warenlieferungen, für die wir nur als Zwischenlieferant auftreten, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Abtretung aller Ansprüche gegen den Vorlieferanten.
Wir sind berechtigt, Erfüllungsgehilfen für die vereinbarten Dienstleistungen einzusetzen. Wir haften nicht für eigene oder leichte Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Verkehr haften wir für die Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es trifft uns bei deren Auswahl oder Beaufsichtigung ein grob fahrlässiges Verschulden. Auf jeden Fall beschränken sich die gesetzlichen, vertraglichen oder sonstigen Schadensersatzansprüche auf den einfachen Wert der einzelnen Lieferung oder Leistung.
Eine Aufrechnung ist nur mit ausdrücklich anerkannten und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Das Eigentum an von uns gelieferten Waren geht erst nach vollständigem Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen auf den Kunden über. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen und nur, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Bei Zugriffen Dritter muß er uns unverzüglich benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinweisen.
Der Kunde ist verpflichtet, unsere Ware und Gerätschaften mit kaufmännischer Sorgfalt zu behandeln und auf seine Kosten ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern. Er stimmt schon jetzt zu, daß wir bei Zahlungsverzug unsere Ware und Gerätschaften unbehindert zurücknehmen können und gestattet uns insoweit das Betreten der Betriebsgrundstücke und Räumlichkeiten.
Für Aufträge zum Abtransport und einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfall-/Reststoffen gelten zusätzlich folgende Besonderheiten:
Die Beförderung, Behandlung bzw. Beseitigung der uns übergebenen Abfallstoffe erfolgt grundsätzlich nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes(KrW-/AbfG) in der jeweils gültigen Fassung, dem Landesabfallgesetz (LAbfG) sowie den hierzu erlassenen Ergänzungen, Rechtsverordnungen und Satzungen.
Etwaige Schadensersatzansprüche bei verzögerter Lieferung oder Abholung können nicht geltend gemacht werden. Leerfahrten sowie Wartezeiten können dem Besteller gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Behälter sind so aufzustellen, daß die Abholfahrzeuge mühelos heranfahren können. Nach Abfuhr und Entleerung werden die Container dem Dauerkunden umgehend wieder zur Verfügung gestellt. Für jeden Abtransport eines vollen Containers wird ein Leistungsnachweis(A) in doppelter Ausfertigung vorgelegt und ist vom Auftraggeber zur Erfassung und zum Nachweis der Leistung zu unterzeichnen.
Die von unseren Fahrzeugen angelieferten Container werden an einer vom Auftraggeber zu bezeichnenden Stelle abgesetzt und gehen mit Beginn des Absetzens in die Obhut des Auftraggebers über. Sobald unser Fahrzeugführer bei der Aufstellung der Container tätig wird, handelt er als Gehilfe des Auftraggebers. Für etwaige auftretende Schäden, die durch das Gewicht der Fahrzeuge oder das Absenken der Heckstützen entstehen, haftet der Auftraggeber. Wird dabei das Eigentum Dritter beschädigt oder beeinträchtigt, ist der Besteller im Verhältnis zum Auftraggeber schadenersatzpflichtig. Für eventuell erforderliche Absicherung der Container oder die Einholung von behördlichen Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung hat der Auftraggeber selbst Sorge zu tragen; auf ausdrücklichen Wunsch hin können unsere Mitarbeiter hierbei behilflich sein.
Soweit wir dem Auftraggeber Behälter zur Verfügung stellen, werden diese dem Auftraggeber vermietet. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften (§535 ff BGB), soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
Der Abfallerzeuger bzw. Auftraggeber haftet mit Beginn des Absetzens für alle Gefahren, die am Aufstellort vom Container selbst und seinem Inhalt ausgehen. Für Schäden, die durch offenes Feuer oder äußere Einwirkung am Container entstehen, ist der Auftraggeber ersatzpflichtig. Für die Transporteignung von kundeneigenen Behältern ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Sonderabfallstoffe, die das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen können, das Grundwasser oder die Gesundheit gefährden sowie giftige, feuergefährliche und explosive Abfälle sind grundsätzlich getrennt zu sammeln und mit einem entsprechenden Hinweis zur Beförderung anzumelden. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung sämtlicher abfallrechtlicher Pflichten, insbesondere für die Bestimmungen nach GGVS/ADR, die den Absender und/oder den Befüller betreffen, verantwortlich.
Der Abfallerzeuger bzw. Auftraggeber versichert die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben zu den Sonderabfallstoffen. Entsprechen die Abfälle nicht seinen Angaben oder der Durchschnittsprobe für die Analyse oder sind die Angaben unterblieben, so haftet der Auftraggeber für alle Mehrkosten für anderweitige geordnete Abfallbeseitigung sowie alle sonstigen uns aus den falschen Angaben entstandenen direkten und indirekten Schäden.
Die bereitgestellten Materialien verbleiben bis zur ordnungsgemäßen Übernahme durch die Verwertungsanlage im Eigentum des Abfallerzeugers. Die ordnungsgemäße Übernahme wird durch Unterschrift der Anlage auf den
Begleitscheinen, Übernahmescheinen oder Wiegescheinen dokumentiert. Klaus Lüdicke - Der Umweltmakler - erwirbt zu keiner Zeit ein Eigentum an diesen Abfallstoffen.
Erfüllungsort für Zahlungen ist Meerbusch. Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Kunde Kaufmann ist, der nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehört oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Klaus Lüdicke
Der Umweltmakler
40670 Meerbusch